AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CHEFIN Kochkurse & Events
Stand: 15. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Kochkurse, Chef's-Table-Veranstaltungen, Firmenkochkursen, private Veranstaltungen, Geburtstage, Junggesellenabschiede, sonstige Gruppenveranstaltungen sowie den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen.
1.2 Vertragspartner ist die im Impressum genannte Inhaberin von CHEFIN Kochkurse & Events, nachfolgend „Veranstalterin“ genannt.
1.3 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftlich bestätigte Angebote für Firmen- und Gruppenveranstaltungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Veranstaltungen und Gutscheinen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
2.3 Der Vertrag kommt durch Annahme seitens der Veranstalterin zustande, insbesondere durch eine entsprechende Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine reine Eingangsbestätigung ist nur dann eine Vertragsannahme, wenn sie dies ausdrücklich erkennen lässt.
2.4 Bei individuellen Firmen- und Gruppenveranstaltungen kommt der Vertrag durch Annahme eines Angebots und dessen Bestätigung zustande.
2.5 Die Kunden sind verpflichtet, bei der Buchung zutreffende Kontaktinformationen anzugeben.
2.6 Die Vertragsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3.2 Bei Onlinebuchungen wird das Teilnahmeentgelt grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig.
3.3 Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmethoden.
3.4 Für Firmen- und Gruppenveranstaltungen können gesonderte Zahlungsfristen oder Anzahlungen vereinbart werden.
3.5 Die Buchung einer Firmen- oder Gruppenveranstaltung wird nicht erst durch die Bezahlung verbindlich. Maßgeblich ist der wirksame Vertragsschluss.
3.6 Ein nach Vertragsschluss vereinbarter Zahlungstermin oder eine spätere Zahlung verändert die Stornierungsfristen nicht.
4. Leistungen und Durchführung
4.1 Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort und Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung beziehungsweise der Buchungsbestätigung.
4.2 Geringfügige Änderungen des Menüs, einzelner Zutaten oder des Veranstaltungsablaufs sind aus sachlichen Gründen möglich, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleiben.
4.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Hygiene- und Sicherheitsanweisungen der Kursleitung zu beachten.
4.4 Für öffentliche Kochkurse gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
4.5 Für private Gruppenveranstaltungen und Firmenveranstaltungen gelten die individuell vereinbarten Teilnehmerzahlen und Preise.
5. Allergien, Unverträglichkeiten und gesundheitliche Angaben
5.1 Teilnehmer sind verpflichtet, der Veranstalterin bekannte Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten sowie andere für die sichere Teilnahme relevante gesundheitliche Einschränkungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, soweit diese Angaben für die sichere Durchführung oder Vorbereitung benötigt werden.
5.2 Die Mitteilung hat so frühzeitig wie möglich zu erfolgen, damit Einkauf, Menüplanung und Vorbereitung entsprechend berücksichtigt werden können.
5.3 Bei kurzfristig mitgeteilten Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsbedürfnissen kann eine Anpassung des Menüs nicht garantiert werden.
5.4 Die Veranstalterin stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über kennzeichnungspflichtige Allergene zur Verfügung. Eine vollständige Freiheit von Allergenspuren wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.5 Teilnehmer mit ansteckenden Erkrankungen oder Symptomen, die eine sichere Lebensmittelverarbeitung oder andere Teilnehmer gefährden können, sind verpflichtet, die Veranstalterin vor einer Teilnahme zu informieren, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist. Bei entsprechenden hygienischen Risiken kann die Teilnahme ausgeschlossen werden.
5.6 Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer aus sachlich gerechtfertigten Hygiene- oder Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen, soweit dies erforderlich und angemessen ist.
5.7 Für Beschwerden, die ausschließlich auf individuellen Unverträglichkeiten, eigenverantwortlichem Verhalten oder anderen Umständen beruhen, die der Veranstalterin rechtlich nicht zuzurechnen sind, besteht keine Haftung. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
6. Widerrufsrecht
6.1 Für Verträge über Freizeitdienstleistungen mit einem fest vereinbarten Veranstaltungstermin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
6.2 Dies betrifft insbesondere die Buchung öffentlicher Kochkurse, Chef's-Table-Veranstaltungen und entsprechend ausgestalteter privater Veranstaltungen mit festgelegtem Termin.
6.3 Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht besteht bei solchen Verträgen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Buchung online erfolgt.
6.4 Die vertraglich eingeräumten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
6.5 Für Gutscheine und andere Verträge, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss des Widerrufsrechts nicht vorliegen, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen und die entsprechende Widerrufsbelehrung.
7. Stornierungsbedingungen
7.1 Für öffentliche Kochkurse, Chef's-Table-Veranstaltungen sowie verbindlich gebuchte Firmen- und private Gruppenveranstaltungen gelten, soweit rechtlich zulässig und sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen bestehen, folgende Stornierungspauschalen:
| Zeitpunkt der Stornierung vor Veranstaltungsbeginn | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis einschließlich 42 Kalendertage | Kostenfrei |
| 41 bis 31 Kalendertage | 25 % |
| 30 bis 15 Kalendertage | 50 % |
| 14 bis 8 Kalendertage | 75 % |
| Ab 7 Kalendertagen | 100 % |
7.2 Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Veranstalterin. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.
7.3 Bei einzelnen Kochkurs- und Chef's-Table-Buchungen bezieht sich die Stornopauschale auf den Preis der stornierten Teilnehmerplätze.
7.4 Bei der vollständigen Stornierung einer Firmen- oder Gruppenveranstaltung bezieht sich die Stornopauschale auf den verbindlich vereinbarten Gesamtpreis.
7.5 Die Stornierungsfristen richten sich ausschließlich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Zugang der Stornierung und dem Veranstaltungstermin. Der Zeitpunkt der Buchung oder Bezahlung verändert die Staffel nicht.
7.6 Auch bei kurzfristig abgeschlossenen Verträgen gelten die zum Zeitpunkt der Stornierung maßgeblichen Fristen, sofern die Bedingungen wirksam vereinbart wurden und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
7.7 Die Stornopauschalen dienen dem Ausgleich des typischerweise entstehenden Schadens infolge der Aufhebung einer verbindlichen Buchung. Dazu können insbesondere reservierte Veranstaltungskapazitäten, entgangene anderweitige Buchungsmöglichkeiten, Vorbereitungskosten und nicht mehr vermeidbare Aufwendungen gehören.
7.8 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
7.9 Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der wirksam geschuldeten Stornogebühr erstattet.
7.10 Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
8. Verbindliche Teilnehmerzahlen bei Firmen- und Gruppenveranstaltungen
8.1 Bei Firmenveranstaltungen und privaten Gruppenbuchungen ist die im bestätigten Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl Grundlage der Veranstaltungsplanung und Preiskalkulation.
8.2 Die vereinbarte Teilnehmerzahl und ein gegebenenfalls vereinbarter Mindest- oder Gesamtpreis sind grundsätzlich verbindlich.
8.3 Erscheinen am Veranstaltungstag weniger Personen als verbindlich gebucht, führt dies nicht automatisch zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises. Bei ordnungsgemäßer Bereitstellung der vereinbarten Leistung bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich geschuldet.
8.4 Eine vor der Veranstaltung gewünschte Verringerung der Teilnehmerzahl bedarf einer Abstimmung mit der Veranstalterin. Für die Abmeldung einzelner Teilnehmer können die Stornierungsbedingungen nach Abschnitt 7 entsprechend gelten, soweit die Preisvereinbarung eine solche Einzelabrechnung vorsieht.
8.5 Bei vereinbarten Pauschal- oder Mindestpreisen führt eine geringere Teilnehmerzahl nicht automatisch zur Herabsetzung des vereinbarten Preises. Zwingende gesetzliche Rechte und gegebenenfalls anzurechnende ersparte Aufwendungen bleiben unberührt.
8.6 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach vorheriger Zustimmung der Veranstalterin und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
9. Einmalige kostenfreie Umbuchung
9.1 Die Veranstalterin ermöglicht auf Anfrage grundsätzlich eine einmalige kostenfreie Umbuchung einer Buchung auf einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin, sofern die Umbuchung organisatorisch möglich ist und ausdrücklich bestätigt wird.
9.2 Bei Firmen- und Gruppenveranstaltungen gilt die einmalige kostenfreie Umbuchungsmöglichkeit für die gesamte gebuchte Veranstaltung.
9.3 Umbuchungswünsche sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Änderungsbedarfs mitzuteilen. Je kurzfristiger die Anfrage eingeht, desto stärker können bereits entstandene Verpflichtungen und fehlende Ersatztermine eine Umbuchung erschweren.
9.4 Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Die Umbuchung wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung der Veranstalterin wirksam.
9.5 Für eine bestätigte einmalige Umbuchung wird keine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben. Ein vereinbarter Mehrpreis für zusätzliche oder höherwertige Leistungen bleibt unberührt.
9.6 Weitere Umbuchungen können im Einzelfall nach individueller Vereinbarung erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
9.7 Wird kein Ersatztermin vereinbart und bestätigt, bleibt der ursprünglich gebuchte Termin maßgeblich. Für eine Stornierung gelten die entsprechenden Vertragsbedingungen.
9.8 Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Übertragung von Buchungen
10.1 Gebuchte Teilnehmerplätze für öffentliche Kochkurse und Chef's-Table-Veranstaltungen können grundsätzlich kostenfrei auf andere Personen übertragen werden.
10.2 Die Veranstalterin ist über den Wechsel vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
10.3 Die Ersatzperson übernimmt die Teilnahme zu den ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsbedingungen.
10.4 Eine Übertragung auf eine Ersatzperson ist keine Stornierung und löst für sich genommen keine Stornogebühr aus.
10.5 Für Gruppenveranstaltungen können Ersatzteilnehmer innerhalb der vereinbarten Teilnehmerzahl benannt werden.
11. Absage durch die Veranstalterin
11.1 Die Veranstalterin behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen, sachlich gerechtfertigten Gründen abzusagen, wenn eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
11.2 Solche Gründe können insbesondere sein:
-
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
-
Krankheit oder kurzfristige Verhinderung der Kursleitung,
-
unvorhersehbare erhebliche Verkehrsstörungen oder Anreisehindernisse,
-
Ausfall von Veranstaltungsräumen, Küchen, technischer Infrastruktur oder Versorgungsanlagen,
-
erhebliche betriebliche oder organisatorische Störungen,
-
behördliche Maßnahmen,
-
höhere Gewalt oder sonstige schwerwiegende unvorhersehbare Umstände.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
11.3 Bei kurzfristig eintretenden Umständen kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen. Die betroffenen Kunden werden unverzüglich informiert.
11.4 Bei einer Absage durch die Veranstalterin werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
11.5 Alternativ kann die Veranstalterin einen Ersatztermin oder Gutschein anbieten. Die Annahme erfolgt freiwillig.
11.6 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Geschenkgutscheine
12.1 Entgeltlich erworbene Geschenkgutscheine sind grundsätzlich übertragbar und können von anderen Personen als dem ursprünglichen Käufer eingelöst werden.
12.2 Wertgutscheine können für die angebotenen Kochkurse und Veranstaltungen verwendet werden, soweit keine wirksam vereinbarten Einschränkungen bestehen.
12.3 Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gilt grundsätzlich die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
12.4 Bei einer Teileinlösung bleibt das vorhandene Restguthaben bestehen, soweit eine Teileinlösung möglich und zumutbar ist.
12.5 Reicht das Guthaben für die gewünschte Veranstaltung nicht aus, kann der Differenzbetrag zugezahlt werden.
12.6 Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gesetzliche Auszahlungs-, Erstattungs- und Widerrufsansprüche bleiben unberührt.
12.7 Wird mit einem Gutschein ein konkreter Veranstaltungstermin gebucht, gelten für die dadurch entstandene Veranstaltungsbuchung die entsprechenden Buchungs- und Stornierungsbedingungen.
13. Aktions- und Rabattgutscheine
13.1 Unentgeltlich ausgegebene Aktions- oder Rabattgutscheine können an besondere Aktionsbedingungen und zeitlich begrenzte Gültigkeitszeiträume gebunden sein.
13.2 Die jeweiligen Einlösebedingungen werden bei Ausgabe bekannt gegeben.
13.3 Eine Barauszahlung unentgeltlicher Aktionsgutscheine ist grundsätzlich ausgeschlossen.
13.4 Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Eigenverantwortung, Sicherheit und Haftung
14.1 Die Teilnehmer arbeiten im Rahmen der Kochkurse eigenständig mit Messern, heißen Kochgeräten, schweren Küchenutensilien, Flüssigkeiten und anderen küchentypischen Arbeitsmitteln.
14.2 Alle Teilnehmer sind verpflichtet, diese Arbeitsmittel sorgfältig zu verwenden und die Hygiene- und Sicherheitsanweisungen der Kursleitung zu beachten.
14.3 Für Schäden und Verletzungen, die ausschließlich durch eigenverantwortliches Verhalten oder eigene Unachtsamkeit eines Teilnehmers entstehen und auf keiner der Veranstalterin zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen, haftet die Veranstalterin nicht.
14.4 Für Schäden, die sich Teilnehmer gegenseitig zufügen, haftet die Veranstalterin nicht allein aufgrund ihrer Stellung als Veranstalterin. Eine Haftung wegen eigener zurechenbarer Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
14.5 Für gesundheitliche Beschwerden infolge individueller Lebensmittelunverträglichkeiten oder eigenverantwortlicher Lebensmittelverarbeitung besteht keine Haftung, sofern der Veranstalterin kein rechtlich relevanter Haftungsgrund zuzurechnen ist.
14.6 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer Person beruhen, für deren Verhalten sie gesetzlich einzustehen hat, haftet die Veranstalterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.7 Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung grundsätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
14.8 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
15. Veranstaltungsort und Änderungen
15.1 Die Veranstaltung findet am vereinbarten Veranstaltungsort statt.
15.2 Ein Wechsel des Veranstaltungsortes ist aus sachlichen Gründen möglich, sofern der Ersatzort geeignet und für die Teilnehmer zumutbar ist.
15.3 Über wesentliche Änderungen werden die Kunden rechtzeitig informiert, soweit dies möglich ist.
15.4 Zwingende gesetzliche Rechte bei erheblichen Leistungsänderungen bleiben unberührt.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die Veranstalterin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
17. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
17.2 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.